Schutzmaßnahmen

COVID-19-Lockerungsverordnung vom 30.04.2020

Was bedeutet das konkret für unseren Schulungsbetrieb 2020.

  • PMUS-AUT3-1/20 – bleibt weiterhin abgesagt
  • PMUS-CRO5-1/20 – bleibt weiterhin abgesagt
  • PMUS-AUT3-2/20 – Kurs findet statt (max. 6 Personen)
  • PMUS-ENG5-1/20 – bleibt weiterhin abgesagt
  • PMUS-AUT5-1/20 – Kurs findet statt (max. 6 Personen)
  • PMUS-CRO5-2/20 – Kurs findet statt (max. 6 Personen)

Kurse im Juni 2020 und später:

Neben den für alle gültigen „Corona Schutzmaßnahmen“ gelten vorerst folgende Schutzmaßnahmen für den Besuch unserer Kurse (Präsenzunterricht):

  1. Beim Betreten des Instituts sowie am Weg zur Toilette oder ins Freie bitte eine Gesichtsmaske tragen und 1 Meter Abstand zu anwesenden Personen halten
  2. Vorhandene Desinfektionsmittel (Schaumspender von Hagleitner) bitte ausreichend verwenden
  3. Je KursteilnehmerIn einen eigenen Tisch verwenden (jeder 2. Platz bleibt unbesetzt)
  4. Keyboards, Mäuse und Tischoberflächen werden vor Kurs desinfiziert
  5. Während des Kurses muss keine Schutzmaske getragen werden
  6. Kursgruppengröße max. 6 KursteilnehmerInnen

Mit den oben genannten Schutzmaßnahmen kann ein ordentlicher Schulungsbetrieb abgehalten werden. Während des Kursbetriebs bitten wir um einen rücksichtsvollen Umgang mit anderen anwesenden Personen – jeder kann weiterhin mithelfen CORONA zurückzudrängen!

Mit dem besten Wünschen für Ihre Gesundheit verbleiben wir
Ihr TOMSSON Team

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Stand: 01.05.2020